Treppenhausreinigung für Düsseldorf, Köln & Neuss

Inhaltsverzeichnis

Das Treppenhaus ist oft der erste Kontakt mit dem Inneren eines Gebäudes, das Sie betreten. Entsprechend gepflegt sollte es aussehen. Regelmäßige Reinigungsarbeiten sind deshalb unverzichtbar. Diesbezüglich sind allerdings einige Punkte zu berücksichtigen – von der Art der Leistungen, die zur Treppenhausreinigung gehören, bis zur Frage, wer die Verantwortung trägt.

Welche Arten von Treppenhausreinigungen gibt es?

Es existieren zwei Arten von Treppenhausreinigungen: Erstens ist einmal pro Jahr eine umfassende Grundreinigung vorzunehmen. Zweitens gibt es die Zwischenreinigungen, die deutlich öfter stattfinden. Ihre Aufgabe ist es, den Alltagsschmutz zu beseitigen, der durch die Nutzung entsteht. Fallabhängig können weitere Arten hinzukommen: Sind beispielsweise besondere Materialien (z. B. Holz) verbaut, kann es sein, dass diese zusätzlich mit einem Spezialreiniger zu säubern sind.

Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?

Der Verschmutzungsgrad zählt. In den wärmeren Monaten des Jahres genügen Reinigungen alle zwei Wochen. Im Herbst und Winter kann es Sinn machen, die Frequenz auf wöchentliche Putzvorgänge zu erhöhen. Rechtlich besteht nur die Vorgabe, dass die Verschmutzung nicht zur Gefahr werden oder die Nutzungsfähigkeit des Treppenhauses beeinträchtigen darf. Stufen können Nässe im Winter beispielsweise glatt werden. Zu stark verschmutzte Geländer schrecken davon ab, sie anzufassen. Die jährliche Grundreinigung ist deshalb obligatorisch, um sicher zu stellen, dass der Zustand des Treppenhauses auf keinen Fall in den kritischen Bereich abrutscht.

Was beinhaltet die jährliche Grundreinigung des Treppenhauses?

 
  • Entfernung von Ungezieferspuren (beispielsweise Spinnenweben)
  • feuchtes Abwischen von Klingeln, Lichtschaltern, Briefkästen
  • Reinigung von Schmutzfangmatten und entsprechenden Gittern bzw. sonstigen Schutz- und Verschlussschichten
  • feuchtes Abwischen der Eingangstür und eventuell von Durchgangstüren
  • feuchtes Wischen und Fegen der Stufen und der Zwischengeschossbereiche sowie, falls vorhanden, des Fahrstuhls
  • feuchtes Wischen der Handläufe des Geländers
  • Saugen von Fluren
  • Reinigung der Fenster im Treppenhaus und der Fensterbretter
  • Leeren von Papierkörben
  • Beseitigung von herumliegendem Müll

Grundsätzlich meint Grundreinigung, dass alle Bereiche des Treppenhauses fachgerecht gesäubert werden. Alle bestehenden Verschmutzungen sollten entfernt werden.

 

Wie lange dauert die jährliche Grundreinigung?

 

Die konkrete Länge der jährlichen Grundreinigung ist von drei Faktoren abhängig:

  1. Größe des Treppenhauses
  2. Zustand des Treppenhauses
  3. Erfahrungen der Reinigungskräfte bzw. der sonstigen Personen, die diese Aufgabe durchführen

Einige Stunden sind in jedem Fall einzuplanen. Es ist daher beispielsweise eine gute Idee, frühzeitig diesbezüglich mit allen Beteiligten zu kommunizieren. Die Reinigung sollte möglichst zu einer Zeit stattfinden, in der sie möglichst wenig stört. Typische Zeiträume sind der Vormittag und der frühe Nachmittag. Dies bedeutet aber nicht, dass andere Planungen für den konkreten Fall nicht besser sein können. Befinden sich beispielsweise Gewerbebetriebe im Haus, so sollte die Grundreinigung idealerweise nicht zu deren Geschäftszeiten geschehen.

 

Wer ist für die jährliche Treppenhaus-Grundreinigung verantwortlich? Der Mieter oder der Eigentümer?

 

Rechtlich ausschlaggebend ist § 535 BGB. Dieser verpflichtet den Vermieter dazu, die Reinigung zu übernehmen. Allerdings kann er diese Pflicht delegieren. Erstens kann er hierfür Putzfirmen einstellen. Oder er delegiert diese Aufgabe über den Mietvertrag an die Mieter. Der Begriff der “Kehrwoche” ist diesbezüglich weit verbreitet. Er kann allerdings nicht stillschweigend voraussetzen, dass der Mieter diese Aufgabe übernimmt.

 

Ist man als Mieter zum Putzen des Hausflures verpflichtet?

 

Solange im Mietvertrag keine Klauseln stehen, die sich um die Reinigung des Treppenhauses bzw. der Flure dreht, sind Mieter auf keinen Fall verpflichtet. Die Aufgabe liegt dann nach wie vor beim Eigentümer des Objekts bzw. bei den von ihm beauftragten Vertretern. Stehen die Reinigungsarbeiten im Mietvertrag, kann sich der Mieter dafür entscheiden, seinerseits eine Reinigungsfirma anzustellen, die diese Aufgabe für ihn übernimmt.

Mieter, die selbst reinigen möchten, sollten diese Dinge wissen: Erstens kann der Vermieter bzw. Eigentümer nicht verlangen, dass die Arbeit zu einer bestimmten Uhrzeit erfolgt. Die entsprechende Entscheidung ist dem Mieter freigestellt. Er darf nur nicht die Hausruhe (zumeist von 22 Uhr bis 5 Uhr) stören. Zweitens ist es ihm überlassen, wie er die Reinigung vornimmt und welche Mittel er verwendet. Der Eigentümer kann z. B. nicht den Gebrauch eines ganz besonderen Reinigers verlangen. Interessant ist dies für den Fall, dass eine Putzfirma angestellt wird. Schließt der Eigentümer den entsprechenden Vertrag, kann er in diesen Kontrakt entsprechende Klauseln einarbeiten lassen. Schließt der Mieter den Vertrag, darf der Eigentümer nicht bestimmen.

 

Fazit: Professionelle Arbeit schützt vor Problemen

 

Eine fachgerechte Treppenhausreinigung ist nicht nur eine Frage der Optik. Diese Arbeit hat wie gezeigt auch eine rechtliche Dimension. Es ist deshalb stets sinnvoll, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Diese kostet zwar Geld. Dafür weiß das Reinigungsunternehmen, worauf es ankommt. Seine Arbeit schützt so mittel- und langfristig vor Problemen.

Sie möchten als Mieter Ihre Reinigungsaufgaben an einen professionellen Partner delegieren oder suchen als Eigentümer eine Putzfirma für Ihr Objekt? Sie leben in der Region Köln, Neuss, Düsseldorf? Dann sind wir in dieser Aufgabe gerne für Sie da! Kontaktieren Sie uns einfach jetzt!

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